27.02.24 - Verschiedene Neuerungen treten ab 1. April 2024 in den Verordnungen VTS, VRV, VZV und VVV in Kraft. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Mit der Revision der vier Verordnungen VTS, VRV, VZV und VVV treten am 1. April 2024 verschiedene Neuerungen in Kraft, die den landwirtschaftlichen Strassenverkehr betreffen. Dazu gehören unter anderem:
- Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für Arbeitskarren mit maximal 10 km/h Höchstgeschwindigkeit sind nicht mehr nötig
- Neue Definition von Arbeitsmotorwagen bzw. Arbeitsfahrzeuge, Nutz- und Anhängelast
- Obligatorische Fahrerassistenzsysteme auch für Fahrzeuge bis 60 km/h, gemäss
EU-Recht - Diverse Änderungen betreffend Arbeitsanhänger
In der Vernehmlassung dieser Revisionen hat die Technische Kommission des Agrotec Suisse aktiv mitgearbeitet. Für die Land- und Kommunaltechnikbranche haben die meisten dieser Änderungen einen positiven Einfluss, indem sich die Schweiz dem europäischen Recht annähert und damit den Import vereinfacht.
Die Technische Kommission des Agrotec Suisse hat für Sie die wichtigsten Neuerungen in einem Merkblatt aufgelistet. Dieses erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Die Broschüre «Gesetzesanforderungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge» wird aktuell überarbeitet.